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das gilt es zu beachten Reglement Simplon
Race 1. Startnummern werden nur zu den offiziellen Öffnungszeiten an der Startnummernausgabe am Samstag und Sonntag ausgegeben. Keine Ausnahmen möglich. 2. Die Startnummer muss korrekt am Lenker angebracht werden und ist obligatorisch. Ohne Startnummer am Lenker erfolgt keine Klassierung. 3. Lizenzkontrolle an der Startnummernausgaben. Lizenzierte FahrerInnen erhalten die Startnummer nur bei Vorweisung der Lizenz. 4. Für lizenzierte Herren ab 1991, gilt der Start in der Kategorie A1 oder A2 als obligatorisch. Nichtlizenzierte Teilnehmer können sich in den Kategorien A1-B2 eintragen. 5. Das Tragen eines Bike-Helmes ist obligatorisch. 6. Das Austauschen des Bikes während dem Rennen ist verboten. 7. Das OK lehnt jede Haftung gegenüber FahrerInnen und Drittpersonen für sämtliche Ansprüche ab. 8. Jede/r verunfallte TeilnehmerIn hat dies unverzüglich dem Samariterchef im Zielraum zu melden. Ebenso bei Aufgabe des Rennens ist eine Meldung an den nächsten Streckenposten oder den Verantwortlichen im Zielraum zu machen. 9. Alle TeilnehmerInnen haben sich, falls verlangt, einer Dopingkontrolle zu unterziehen. Ein positives Ergebnis hat die Disqualifikation zur Folge. 10. Die Organisation behält sich vor, jederzeit Streckenänderungen vorzunehmen. Insbesondere bei Nebel oder Schneefall wird die Strecke aus Sicherheitsgründen den Verhältnissen angepasst. 11. Disqualifiziert werden FahrerInnen, die abkürzen, die Kontrollposten nicht passieren und sich nicht an das Reglement und die Weisungen der Rennleitung halten. 12. Proteste können spätestens 20 Minuten nach Ankunft des Fahrers bei der Rennleitung schriftlich und gegen eine Gebühr von sFr. 50.- eingereicht werden. 13. FahrerInnen, die sich während dem Training neben der Strecke oder in den gesperrten Streckenabschnitten befinden sowie Abfälle wegwerfen, werden disqualifiziert. 14. FahrerInnen, die während des Rennens ausserhalb der vorgegebenen Abfallsektoren Abfall (leere Bidons, Verpackungsmaterial usw.) wegwerfen, werden diqualifiziert. 15. An den offiziellen Reparaturposten bezogenes Material bis zu Fr. 50.- muss vor Ort bezahlt werden. 16. Begleitfahrzeuge sind nicht erlaubt. Die Fahrzeuge für die Begleiter und Zuschauer müssen an den bezeichneten Parkplätzen abgestellt werden. 17. Die verfügten allgemeinen Fahrverbote gelten auch während dem Rennen. Die Zufahrten in diesen Fahrverboten sind nur für die Sanität erlaubt. 18. Die Resultate sind per Internet abrufbar. 19.Die Startliste ist in der Woche vor dem Rennen im Internet abrufbar. Aufgeführt werden nur Teilnehmer, die einbezahlt haben. 20. Die Veranstalter lehnen jede Haftung im Falle von Verlust oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen, Bikes oder ähnlichen Sachwerten im Rahmen der gesamten Veranstaltung ab. 21. Beim Training auf der Strecke zwischen Stafel und Rosswald Bergstation darf unter keinen Umständen im Renntempo gefahren werden. 22. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor das obenstehende Reglement jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder anzupassen. Abfälle wie Verpackungsmaterial (Riegel, Tuben etc.) sind am nächsten Verpflegungsposten zu entsorgen und nicht in der Natur zu deponieren. ... das simplon race lockt |